Der Albtraum eines jeden Flugreisenden – man steht am Ausgabeband des Zielflughafens die ersten Koffer ziehen vorbei – doch auch bis zum Schluss kommt das eigene Reisegepäck nicht an. Ganz gleich ob der Koffer sich doch noch später anfindet, beschädigt ist oder ganz verloren geht – ärgerlich sind alle drei Varianten. Normalerweise sollten Fluggesellschaften und Reiseveranstalter den entstandenen Schaden zurückerstatten – doch wie verhält es sich nun tatsächlich bei den Billigfliegern. Die Recherche in einigen Internetforen zeigt, dass sich die Billigflieger bei der Rückerstattung mehr als zugeknöpft zeigen. Die Prozedur der Schadensmeldung ist meist aufwendig (für Zeit und Nerven). Oft muss man sich bei einer Hotline melden, bei der nicht einmal gewährleistet ist, dass der Gesprächspartner auch deutsch spricht. Der Rechtsanwalt Jan Bartholl aus Münster hat auf einer Internetseite wertvolle Tipps veröffentlichet, wie man sich im Falle eines verloren gegangnen Koffers verhalten sollte. Der Idealfall ist natürlich eine vorher abgeschlossene Gepäckversicherung. Ansonsten ist der Grundtenor: sich auf jeden Fall nicht vom Prozedere abschrecken lassen und zur Not juristischen Beistand suchen, um den Wert des Gepäcks rückerstattet zu bekommen!
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